Der Anzahl der zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten (Vertragstherapeuten) ist begrenzt. Ich habe die Zulassung nicht, kann aber bei gleicher Qualifikation (Approbation, Eintrag in das Arztregister) gesetzliche Patienten in einem Kostenerstattungsverfahren behandeln. Menschen mit psychischen Problemen haben Anspruch auf Kostenerstattung nach §13 Absatz 3 SGB V. Gesetzliche Krankenkassen müssen eine psychotherapeutische Behandlung zahlen, wenn es keine Behandlungs-
Man braucht für die Beantragung einer Kostenerstattung zwei Formulare:
Beide Formulare erhalten Sie nach Anfrage in der Praxis oder per E-
Die privaten Versicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten-
Bei beihilfeberechtigten Patienten muss die Kostenübernahme beantragt werden. Die Unterlagen dafür bekommen Sie bei der Beihilfe. Nach den probatorischen Sitzungen werde ich einen Antrag stellen, nach dem entschieden wird, ob Sie eine Therapie bekommen und ob es eine Kurzzeit-
Wenn Sie Ihren Versicherungsträger nicht in Anspruch nehmen möchten oder können, können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Eine Therapiestunde kostet 100,55 Euro (nach „GOP“).
Die Kosten für eine Beratung (100,55 Euro, je Sitzung von 50 Minuten Dauer) und Paarberatung (120,00 Euro, je Sitzung von 50 Minuten Dauer ) werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und daher privat abgerechnet.
biete ich Ihnen kostenlos, als Probesitzung an. So können Sie die Möglichkeit nutzen, für sich einiges zu klären, sogar wenn ihre Krankenkasse keine Behandlung übernimmt.