Sie sind gesetzlich versichert
Der Anzahl der zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten (Vertragstherapeuten) ist begrenzt. Ich habe die Zulassung nicht, kann aber bei gleicher Qualifikation (Approbation, Eintrag in das Arztregister) gesetzliche Patienten in einem Kostenerstattungsverfahren behandeln. Menschen mit psychischen Problemen haben Anspruch auf Kostenerstattung nach §13 Absatz 3 SGB V. Gesetzliche Krankenkassen müssen eine psychotherapeutische Behandlung zahlen, wenn es keine Behandlungs-möglichkeiten bei einem Kassenzugelassenen Psychotherapeuten gibt und die langen Wartezeiten dem Patienten nicht zugemutet werden können.
Man braucht für die Beantragung einer Kostenerstattung zwei Formulare:
- Notwendigkeitsbescheinigung (Bestätigung vom Hausarzt, Neurologen oder Psychiater, dass die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann und dringend erfolgen soll)
- Antrag auf die Therapie in dieser Praxis, in der auch Protokoll Ihrer Suche der Kassentherapeuten stehen soll: wen und wann Sie angerufen haben und wie lange die Wartezeiten da betragen. In der Regel reichen 7-8 Namen.
Beide Formulare erhalten Sie nach Anfrage in der Praxis oder per E-Mail. Sie erhalten Hilfe bei der Antragstellung und beim Erfassen des Widerspruchs, wenn das nötig wird.
Sie sind privat versichert
Die privaten Versicherungen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten- GOP“. Es kann aber sein, dass in Ihrem Versicherungsvertrag bestimmte Einschränkungen vereinbart wurden. Manchmal handelt es sich um eine Selbstbeteiligung. In jedem Fall sollten Sie sich vor Beginn der Psychotherapie informieren, ob die Kosten komplett übernommen werden, wie viele probatorische Sitzungen genehmigt werden und was Sie von dem behandelnden Psychotherapeut für die Krankenkasse benötigen.
Kontakt
Sie sind beihilfeberechtigt
Bei beihilfeberechtigten Patienten muss die Kostenübernahme beantragt werden. Die Unterlagen dafür bekommen Sie bei der Beihilfe. Nach den probatorischen Sitzungen werde ich einen Antrag stellen, nach dem entschieden wird, ob Sie eine Therapie bekommen und ob es eine Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie wird. Die Kosten werden von der Beihilfe und Privatkasse komplett übernommen und auch nach „GOP“ berechnet.
Sie möchten selbst zahlen
Wenn Sie Ihren Versicherungsträger nicht in Anspruch nehmen möchten oder können, können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Eine Therapiestunde kostet 100,55 Euro (nach „GOP“).
Beratungskosten
Die Kosten für eine Beratung (100,55 Euro, je Sitzung von 50 Minuten Dauer) und Paarberatung (120,00 Euro, je Sitzung von 50 Minuten Dauer ) werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und daher privat abgerechnet.
Die erste Sitzung
biete ich Ihnen kostenlos, als Probesitzung an. So können Sie die Möglichkeit nutzen, für sich einiges zu klären, sogar wenn ihre Krankenkasse keine Behandlung übernimmt.