Da ich eine Privatpraxis betreibe, ist es für gesetzlich versicherte Patienten wichtig, zuerst einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen. Dafür müssen Sie

  1. eine Liste der Kassenzugelassenen Therapeuten (7-8 Personen) sammeln, die Sie zuvor angerufen haben und die wegen zu langen Wartezeiten nicht in Frage kommen;
  2. vom Hausarzt oder Psychiater bestätigt bekommen, dass Sie die Psychotherapeutische Behandlung dringend brauchen.

Beide Formulare bekommen Sie in der Praxis oder per E-Mail.  

Für Privatpatienten ist es vor Beginn einer Therapie sinnvoll, sich bei der Krankenversicherung zu erkundigen, was für die Kostenübernahme einer Psychotherapie zu beachten ist. Die meisten Krankenversicherungen genehmigen zunächst 5 Probesitzungen (= probatorische Sitzungen), danach muss vom Therapeuten ein ausführlicher Antrag eingereicht werden, der von einem Gutachter anonymisiert geprüft wird. Manche private Kassen benötigen dagegen keinen Antrag, sondern genehmigen eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr, wozu die Nennung einer Diagnoseziffer auf der Rechnung ausreicht.


Wenn man verbeamtet und damit beihilfeberechtig ist, gewährt die Beihilfe ebenfalls 5 probatorische Sitzungen, wonach ein ausführlicher Antrag der Therapeutin notwendig ist. Die Antragsunterlagen kann man bei der Beihilfestelle anfordern. Zu einem ersten Gespräch ist es jedoch nicht erforderlich, diese Unterlagen schon mitzubringen.

Als Selbstzahler entfallen diese Formalitäten.

Was soll ich vor dem ersten Termin berücksichtigen?